Das Parlament hatte bereits in der Sommersession entschieden, dass Eltern künftig die effektiven Kosten für die Kinderdrittbetreuung bis maximal 25'000 Franken pro Jahr und Kind vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Eltern, welche zwei Einkommen erzielen und die externe Betreuung ihrer Kinder finanzieren, sollen steuerlich nicht bestraft werden. Die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs leistet einen strukturellen Beitrag zur Entlastung der Familien, entschärft den Fachkräftemangel und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Alle Familien entlasten
Für die CVP ist es wichtig, dass alle Familien – unabhängig vom Erziehungsmodell – entlastet werden. Wer Kinder grosszieht, erbringt für die Gesellschaft eine besondere Leistung. Da die finanzielle Belastung aller Familien aber zunimmt, erhöhen verschiedene Kantone neben dem Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten auch die pauschalen Kinderabzüge oder überprüfen eine solche Erhöhung. Dank der CVP zieht der Bund jetzt nach. Wir haben uns erfolgreich für die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs von 6’500 Franken auf 10’000 Franken jährlich eingesetzt.
Dank der CVP wird ein weiterer Schritt in Richtung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemacht. Nach dem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub hat die CVP nun mit der Erhöhung der Kinderabzüge auch eine spürbare finanzielle Entlastung für Familien erreicht!
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