
Die SVP hat kein Vertrauen in die demokratisch gewählten Behörden und Politiker. Sonst würde sie nicht eine neue Landesverweisungsinitiative starten. Dies ist ein Missbrauch der Volksinitiative.
Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative mit 52,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der sorgfältig erarbeitete Gegenvorschlag, welcher das Kernanliegen aufnahm, wurde in einem teuren Abstimmungskampf von der SVP heftig bekämpft und hatte keinen Erfolg, leider. Die Forderungen der SVP, welche neu in Artikel 121 BV festgeschrieben sind, sind problematisch, da sie willkürlich und unverhältnismässig sind, Verfassungsgrundsätze und Völkerrecht verletzen.
Nach nicht einmal zwei Jahren legt die SVP noch ein Scheit nach und lanciert eine zweite Initiative, welche in Teilen identisch ist. Die Gesetzesarbeit der Fachleute und des demokratisch legitimierten Parlamentes, wofür die Initiative ausdrücklich fünf Jahre Zeit einräumte, wird nicht abgewartet. Welche Umgehung unseres bewährten schweizerischen Handelns von einer Bundesratspartei! Ein ganzer Katalog von Untaten, die eigentlich in ein Gesetz gehörten, soll nun in unserer Bundesverfassung aufgeführt werden. Die direkte Anwendbarkeit des Verfassungstextes würde jegliche Abwägung im Einzelfall verunmöglichen. Konflikte mit der Personenfreizügigkeit und der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit dem Gerichtshof in Strassburg werden bewusst provoziert.
Mit der Nachschlechterung der eigenen Initiative beweist die SVP aber auch, dass ihre erste Ausschaffungsinitiative lückenhaft und schludrig abgefasst war. Das Ziel ist klar: das Thema "kriminelle Ausländer" soll weiterhin bewirtschaftet werden. Lösungen sind nicht erwünscht. Bereits 2009 wurde die Möglichkeit, die gesetzliche Grundlage für die rechtstaatliche Regelung der Ausschaffung zu schaffen, bewusst nicht gepackt. Die SVP hatte im Nationalrat gegen einen Vorstoss gestimmt, der verlangte, im Strafgesetzbuch den Landesverweis als Nebenstrafe wieder einzuführen, welcher bei der Revision des StGB still eliminiert worden war. Die SVP betrachtete „die Ausschaffungsinitiative mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung als einzige geeignete Grundlage zur Schaffung von einheitlichen, griffigen Regeln zur Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern“.
Die SVP hat ein Drittel aller Sitze von Behörden und Gerichten. Sie trägt damit eine grosse Verantwortung am bestehenden Vollzugsproblem in der Schweiz. Die SVP-Verfassungstexte aber wecken leere Versprechen und helfen nicht, die bestehenden Vollzugsschwierigkeiten zu lösen. Sie fügen aber der Achtung der humanitären Schweiz, dem Rechtstaat, und auch dem Ansehen unseres Wirtschaftsstandortes schweren Schaden zu.
Kathy Riklin
Nationalrätin (ZH)
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