» Artikel


CVP
Artikel
03.07.12

Kinderschutz verstärken

Der Nationalrat will die Anforderungen für private Fremdplatzierungsorganisationen, welche im Auftrag des Staates Kinder vermitteln, erhöhen. Mit 135 Stimmen hat er am letzten Tag der Junisession meine Motion „Bewilligungspflicht für Fremdplatzierungsorganisationen, welche im Auftrag des Staates Kinder vermitteln“ angenommen. Deren Behandlung im Ständerat ist noch ausstehend.

Zum bestmöglichen Schutz von Pflegekindern sollen private Platzierungsorganisationen neu schweizweit einer staatlichen Bewilligungspflicht unterstellt werden. Sie erbringen dazu einen entsprechenden Qualitätsnachweis, der die festgelegten Kriterien zur Auswahl der Pflegefamilien und zur Betreuung der Pflegeverhältnisse erfüllt und Auskunft gibt über die finanziellen Ressourcen und deren Verwendung. Entsprechende Änderungen in der Pflegekinderverordnung und im ZGB regeln die immer wieder beanstandete Tätigkeit der Vermittlungsorganisationen und beseitigen weitere Mängel des geltenden Rechts.

Pro Jahr werden Hunderte von Kindern in Pflegefamilien platziert. Ihre Eltern sind mit der Erziehung überfordert, können das Kindswohl nicht mehr gewährleisten, sind psychisch oder physisch krank, misshandeln oder missbrauchen ihre Kinder gar. Oft sind private Organisationen mit der Eruierung und der Platzierung von Kindern in Pflegefamilien betraut. Die Zahl dieser Organisationen nimmt stetig zu. Da in den meisten Kantonen aber keine Bewilligung verlangt wird, kennt niemand die genaue Zahl. Ebenso unbekannt ist die genaue Anzahl von Familien, mit welchen die Platzierungsorganisationen zusammenarbeiten. Unklarheit herrscht auch darüber, wie viel Geld an solche Organisationen fliesst und wie die Gelder verwendet werden.

Die Platzierung von Pflegekindern ist in der Schweiz ungenügend geregelt. Weder brauchen die privaten Platzierungsorganisationen eine Bewilligung, noch werden von diesen ein längerfristiges Qualitätsmanagement und Kostentransparenz gefordert. Die Kriterien der Auswahl von Familien sind ungenügend definiert und uneinheitlich geregelt, ebenso unklar ist die Frage, inwiefern diese Vermittlungsorganisationen nach der Platzierung auch mit der Betreuung von Kindern betraut sind und nach welchen Vorgaben sie dies tun. Bereits jetzt können Fremdplatzierungsorganisationen ihr Qualitätsmanagement transparent machen, wobei ein Label die Qualität das Vorgehen der Organisationen bestätigt. Diese Selbstdeklaration geht der CVP zu wenig weit, zumal die Organisationen kaum davon Gebrauch machen. Deshalb soll für Fremdplatzierungsorganisationen, welche dies im Auftrag des Staates tun, eine Bewilligungspflicht eingeführt werden.

Kontakt

Christine Bulliard-Marbach
Nationalrätin (FR)
Mobil: 079 449 05 69

Schlagworte:


Thema:
Familie


URL: http://www.cvp.ch/newsfilter/national/artikel/archive/2012/august/article/kinderschutz-verstaerken-2/?tx_ttnews%5Bday%5D=23&cHash=a659891e5cf64c5eb2bd64dc1ac72a54
Stand: 19. May 2013 12:42:13 AM