
In diesen Tagen zeigt der Streuerstreit mit Deutschland eindringlich, dass sich der Verkauf und die Weitergabe von gestohlenen Bankdaten in der Schweiz lohnen, weil im Strafrecht massive Lücken klaffen. Das darf nicht sein! In einer Motion fordere ich deshalb, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit die Verwendung, die (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe und die Publikation von unrechtmässig erworbenen vertraulichen Daten, insbesondere Bankkundendaten, angemessen bestraft werden.
Dies begründe ich wie folgt: Ereignisse der letzten Monate (Bankdaten Ehepaar Hildebrand, HSBC-Daten Frankreich, CS-Daten Deutschland usw.) haben gezeigt, dass der strafrechtliche Schutz des schweizerischen Bankgeheimnisses empfindliche Lücken aufweist:
Im Ergebnis bleiben Hehler und andere Mittelsmänner bei Datendiebstählen heute oft straflos. Der strafrechtliche Schutz des Bank- und Geschäftsgeheimnisses ist aber ein wesentlicher Pfeiler des Schutzes der Privatsphäre, aber auch der schweizerischen Wirtschaftsordnung. Ich fordere deshalb vom Bundesrat, die heutigen Lücken bei der Strafbarkeit der Weitergabe, Verwendung und Publikation von unrechtmässig erworbenen Daten, insbesondere Bankdaten, zu schliessen und ein kohärentes Schutzsystem vorzuschlagen. Vergleichbare Lücken beim Arzt- oder Anwaltsgeheimnis sind ebenfalls zu schliessen.
Pirmin Bischof
Ständerat (SO)
Mobil: 079 656 54 20