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CVP
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11.04.12

Widerstand gegen Lohndumping

Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat unsere Volkswirtschaft in den vergangenen Jahren zweifelsohne gestärkt. Leider gibt es aber immer mehr auch negative Begleiterscheinungen: Scheinselbstständige und Generalunternehmungen, welche zu Dumpingpreisen die einheimischen Gewerbebetriebe wettbewerbsverzerrend konkurrenzieren. Gefordert sind sowohl die Wirtschaft und die Sozialpartner als auch der Staat.

Die Schweiz hat in den letzten Jahren ihre starke Position im globalen Standortwettbewerb erfolgreich verteidigt und zum Teil noch ausgebaut. Dazu beigetragen haben unsere schweizerischen Standortvorteile wie beispielsweise die geringe Steuerlast, die politische Stabilität, der flexible Arbeitsmarkt und der soziale Frieden. Hinzu kommen auch weiche Faktoren wie die hohe Lebensqualität und die Mehrsprachigkeit. Oder aber auch die Personenfreizügigkeit mit der EU. Der erleichterte Zugang zu Fachkräften aus dem EU-Raum hat das Wachstum der Schweizer Wirtschaft gestärkt. Gleichzeitig haben Einwanderer aus den EU-/EFTA-Staaten zur Finanzierung der Sozialwerke beigetragen und somit die demografische Entwicklung positiv beeinflusst.

Grosses Missbrauchspotenzial

In gewissen Fällen sind aber auch negative Auswirkungen zu verzeichnen. Obwohl parallel zur Personenfreizügigkeit die flankierenden Massnahmen eingeführt wurden, besteht insbesondere bei selbstständigen Dienstleistungserbringern aus der EU ein grosses Missbrauchspotenzial. Bekanntlich sind Selbstständige nicht verpflichtet, die gesetzlichen Mindestlöhne einzuhalten. Die Verlockung ist deshalb gross, als sogenannte Scheinselbstständige oder «Ich-AGs» Aufträge ausländischer oder einheimischer Firmen als Subunternehmer in der Schweiz auszuführen.

Der Verletzung der flankierenden Massnahmen durch Scheinselbstständigkeit, Lohndumping, Missbrauch und Schwarzarbeit muss mit konsequenter Kontrolltätigkeit und empfindlichen Strafen entgegengetreten werden. Gerade in Zeiten des starken Frankens und einer Abschwächung der Konjunktur ist es umso wichtiger, dass unsere Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Die Gefahr ist nicht zu unterschätzen, dass ausländische Unternehmen Aufträge zu Dumpinglöhnen ausführen und so zu einer steigenden Arbeitslosigkeit im Inland beitragen.

Dokumentationspflicht eingeführt

Ich habe deshalb in einer Motion gefordert, dass für Scheinselbstständige strenge Sanktionsmassnahmen, rasche Wegweisungsmöglichkeiten und eine Pflicht zur Deklaration und Dokumentation der tatsächlichen Selbstständigkeit eingeführt werden. Der Bundesrat hat darauf bereits reagiert und für selbstständige Dienstleistungserbringer aus dem Ausland eine Dokumentationspflicht eingeführt. Diese erleichtert es den Kontrollorganen, die Selbstständigkeit der betreffenden Personen zu überprüfen. Des Weiteren werden Verstösse gegen die Gesamt- und Normarbeitsverträge schärfer sanktioniert.

Diese Vorschläge aus dem SECO gehen in die richtige Richtung. Es gilt aber auch, unsere eigenen Arbeitgeber weiter in die Pflicht zu nehmen. Denn auch sie haben eine Mitverantwortung, damit Aufträge nicht einfach an unbekannte Sub- oder Sub-Sub-Unternehmer weitergegeben werden. Auch so kann Lohndumping effektiv verhindert und die Widerstandsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhöht werden.

Kontakt

Ruedi Lustenberger
Nationalrat (LU)
Mobil: 079 211 63 40

Schlagworte:


Thema:
Wirtschaft


URL: http://www.cvp.ch/newsfilter/national/artikel/archive/2012/april/article/widerstand-gegen-lohndumping/?tx_ttnews%5Bday%5D=11&cHash=9ffd184b351dca0cdeeaafe1c56dbf9a
Stand: 18. May 2013 08:32:02 PM