Aktuelle Position: Abstimmungen

JA zum Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz) Änderung vom 19. Dezember 2008



Was ist der Mindestumwandlungssatz?
Die Altersrente der zweiten Säule (BVG-Obligatorium) wird in Prozenten des Altersguthabens berechnet, das die Versicherten bei Erreichen des Rentenalters angespart haben. Diese Prozentzahl heisst Umwandlungssatz und ist im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) als Minimalregelung festgeschrieben.

Warum muss der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden?
Das geltende Recht (1. BVG-Revision) senkt den Umwandlungssatz von heute 7,05 % (Männer) respektive 7,10% (Frauen) schrittweise bis 2014 auf einheitlich 6,8 %. Damit wird der seit Einführung des BVG gestiegenen Lebenserwartung Rechnung getragen. Auf Grund der weiter gestiegenen Lebenserwartung sowie der auf lange Sicht deutlich gesunkenen Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten ist eine raschere Senkung auf 6,4 % notwendig geworden.

Was hat dies mit mir zu tun?
Nur mit einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes kann die zweite Säule auch für die kommenden Generationen gesichert und das Vertrauen in die zweite Säule gestärkt werden.
Auch Ihr angespartes Kapital wird nicht grösser, weil Sie älter werden muss es aber länger reichen
- Sagen Sie deshalb am 7. März 2010 JA zur Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes.

Und die heutigen Rentner?
Die heutigen Rentner sind von der Anpassung nicht betroffen, sie haben keine Renteneinbussen zu befürchten.

Parole der CVP Schweiz
Die Delegierten der CVP Schweiz haben bereits am Parteitag in Delémont vom 20. Juni 2009 die JA-Parole gefasst (205 : 0, 6 Enthaltungen)



Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen ein für eine sichere 2. Säule:


Material:






Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV):

Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes


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