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Erschienen am 08.02.2010

CO2-Reduktionsziele der Partei erfolgreich verteidigt!

Sep Cathomas, Nationalrat (GR)

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates hat im Zusammenhang mit den Sitzungen vom 11./12. Januar und 1./2. Februar 2010 die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" mit 17 gegen 9 Stimmen abgelehnt und ist auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates eingetreten

Die Kommission hat am 11.1.2010 mit 14 zu 12 Stimmen beschlossen, auf den Entwurf des Bundesrates betreffend die Totalrevision des CO2-Gesetzes einzutreten. Diese Vorlage gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" und  hat zum Ziel, die Schweizer Klimapolitik nach 2012 zu regeln. Angesichts der nationalen Reduktionsverpflichtungen, welche die EU und weitere Länder bereits eingegangen sind, will die Kommissionsmehrheit, dass die Schweiz jetzt die weiteren Schritte ihrer Politik festlegt. In Anbetracht der, an der Klimakonferenz in Kopenhagen, unbestrittenen Anerkennung des Klimawandelns als die grösste globale Herausforderung unserer Zeit und der dort vereinbarten Zielsetzung einer Beschränkung der globalen Erwärmung muss auch unser Land die notwendigen Massnahmen treffen, um einen Beitrag an den internationalen Bestrebungen zu leisten.

Die CVP Delegation hat sich in der UREK-Kommission erfolgreich für die im Jahr 2007 an der Delegiertenversammlung beschlossenen und in der gleichlautenden CVP-Fraktionsinitiative vom 27. September 2007 geforderten Reduktion der Treibhausgase bis 2020 um mindestens 20% eingesetzt. Die gemäss geltendem CO2-Gesetz bis im Jahre 2010 zu erreichende Reduktion der CO2-Emissionen können, dank der getroffenen Massnahmen gemäss den Berechnungen des Bundesamtes, erfüllt werden. Das gesetzte Ziel einer durchschnittlichen Reduktion von 8 % wird zu 4,2 % mit Auslandmassnahmen, zu 3,1 % durch Reduktionen im Inland und mit 0,70 % durch Waldsenken erreicht. Auch wenn das Ziel erreicht wird, kann die im Kyoto-Protokoll verlangte mehrheitliche Reduktion im Inland nicht erfüllt werden. Die CVP Delegation vertrat die klare Auffassung, dass die im Zusammenhang mit den Emissionsminderungen zu ergreifenden Massnahmen der Wertschöpfung in unserem Lande zu Gute kommen sollen. Die Wirtschaft kann davon profitieren, sofern die Reduktionsziele rechtzeitig und konkret festgelegt werden. Andere Länder wie Deutschland, Schweden und England verfolgen diese Strategie und erwarten durch die Anstrengungen zur Einschränkung der CO2 Emissionen technische Innovation und wirtschaftliche Vorteile.

Folgende drei von der CVP-Delegation eingebrachten und von der Mehrheit angenommenen Anträge sollen einerseits zu einer möglichst grossen CO2-Reduktion
und andererseits zur Innovation und höheren Wertschöpfung im Inland beitragen:

Art 1       
Als Zielsetzung sollen die Massnahmen einen Beitrag zur Beschränkung des globalen Temperaturanstieges auf den Grenzwert von max. 2 Grad leisten.

Art 3
Die Treibhausgasemissionen sind im Inland bis zum Jahre 2020 um
20 % zu veringern. Der Bundesrat kann diese bis auf 40 % erhöhen, davon dürfen maximal 75 % im Ausland erzielt werden.

Art 26.2
Das Bundesamt wird beauftragt, die Umsetzung einer Variante "Ölpreisbindung" zu prüfen und der Kommission einen Vorschläge zu unterbreiten. Durch diese Massnahme könnte die CO2-Abgabe bei hohem Preisausschlag nach oben ausgesetzt werden, resp. der Ölpreis könnte nicht tiefer als eine bestimmte Bandbreite absinken. Mit dieser Variante wird eine grössere Investitionssicherheit für die Umsetzung von Effizienzmassnahmen erreicht.

Die Revision des CO2-Gesetzes hat noch einen weiten und steinigen Weg vor sich. Die Delegation ist überzeugt, dass die vorgesehenen CO2-Reduktionsmassnahmen notwendig sind und die dafür notwendigen Anstrengungen zu Innovation und  wirtschaftlichem Nutzen beitragen werden. Die Schweiz kann somit in doppeltem Sinne davon profitieren. Gerade darum dürfen wir die Lösung der Klimaproblematik nicht auf später verschieben!

 
 

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