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Erschienen am 23.11.2009

Die Volksinitiative „für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“ ist unnötig und unverantwortlich

Hansheiri Inderkum, Ständerat (UR)

Die Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" fordert ein Verbot der Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, besonderen militärischen Gütern und damit zusammenhängenden Immaterialgütern. Ebenfalls verboten werden sollen die Vermittlung von und der Handel mit den erwähnten Gütern. Ausnahmeregelungen sind vorgesehen für Jagd- und Sportwaffen, für Geräte zur humanitären Entminung sowie für Güter, die von schweizerischen Behörden vorübergehend ins Ausland ausgeführt werden. Als flankierende Massnahme sieht die Initiative eine maximal zehnjährige Unterstützungspflicht des Bundes zugunsten der von den Verboten betroffenen Regionen und Beschäftigten vor. Ferner verlangt der Initiativtext, dass der Bund internationale Bestrebungen im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle unterstützt und fördert.

Der Initiative liegt letztlich die Vorstellung zu Grunde, eine von bewaffneten Konflikten freie Welt sei möglich. Das wäre zwar schön, ist aber realistischerweise nicht machbar, was die Geschichte zur Genüge beweist. Bewaffnete Konflikte wird es weiterhin nicht nur innerhalb von Staaten, sondern auch zwischen Staaten geben. Daher ist das Recht der Staaten, sich zu verteidigen, genauso Bestandteil des Völkerrechts, wie beispielsweise die - individuellen - elementaren (Menschen-) Rechte gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) oder dem Uno-Pakt II.

Wenn dem aber so ist, dann ergibt sich ein Zweifaches. Erstens: Es kann nicht sein, dass unsere Armee für ihre Rüstung ausschliesslich von anderen Staaten abhängig ist, es braucht somit eine einheimische wehrtechnische Industrie. Und daraus wiederum folgt zweitens: Diese einheimische (Wehr-)Industrie ist auch darauf angewiesen, ihre Produkte in andere Länder exportieren zu können.

Nun ist es ja nicht so, dass ein Export von Gütern für bewaffnete Konflikte, ja selbst für Güter, die sowohl für militärische, als auch für zivile Zwecke verwendet werden können, schrankenlos möglich ist. Im Gegenteil: Unser Land hat im internationalen Vergleich eine sehr einschränkende Gesetzgebung, was notabene auch von den Initianten ausdrücklich anerkannt wird. Das aktuelle Kriegsmaterialgesetz trat am 01. April 1998 In Kraft. Es bildete einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr", welche 1997 an der Urne mit 77.5% Nein-Stimmen und von sämtlichen Ständen abgelehnt wurde. Es sieht eine doppelte Bewilligungspflicht vor. Zum einen bedürfen die Herstellung, der Handel mit und die Vermittlung von Kriegsmaterial an Empfänger im Ausland einer Grundbewilligung. Und zum andern ist für die Ein-, Aus - oder Durchfuhr sowie die Vermittlung von Kriegsmaterial an Empfänger im Ausland eine Einzelbewilligung erforderlich. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn kein Widerspruch zum Völkerrecht sowie zu den internationalen Verpflichtungen der Schweiz und den Grundsätzen ihrer Aussenpolitik besteht, was im Gesetz konkretisiert wird. Die Erteilung von Bewilligungen ist ausgeschlossen, wenn entsprechende Zwangsmassnahmen gemäss Embargogesetz erlassen worden sind.

Eine Zustimmung zur Initiative hätte einen substantiellen Verlust an Arbeitsplätzen zur Folge. Sogar von den Initianten selber wird diesbezüglich eine Zahl von gut 5'000 anerkannt. Doch wird das Problem heruntergespielt mit dem Hinweis, dies sei prozentual gesehen marginal. Das ist geradezu zynisch, denn die Arbeitsplätze, die - völlig unnötigerweise - vernichtet würden, sind absolut gesehen doch ganz erheblich und zudem auf einige wenige Regionen konzentriert. Im weitern weisen die Initianten in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Initiative ja eine auf zehn Jahre befristete Pflicht des Bundes enthalte, "Regionen und Beschäftige", die im Falle einer Annahme der Initiative betroffen wären, zu entschädigen. Einer Studie ist zu entnehmen, dass sich aus dieser Unterstützungspflicht des Bundes allein etwa direkte Kosten in der Höhe von 250 Mio. Franken ergeben würden. Hinzu kämen substantielle finanzielle und volkswirtschaftliche Einbussen für den Bund sowie insbesondere die betroffenen Kantone und Gemeinden.

 
Kontakt: Hansheiri Inderkum
 
 

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