| Themen |
 |
 |
|
 |
Erschienen am 07.03.2008
Mehr Engagement gegen Cybercrime!
Ida Glanzmann-Hunkeler, Nationalrätin (LU)
Der Bundesrat hat am 27. Februar 08 entschieden, die Cybercrime Konvention des Europarates rasch umzusetzen. Zusätzlich will er die personellen Ressourcen im Bereich Überwachung und Auswertung dschihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten ausbauen. Er lehnt es hingegen ab, die Verantwortlichkeit von Providern sowie den zivilrechtlichen Rahmen von Internetdienstleistungen neu zu regeln. Ebenso hat er es abgelehnt die Strafverfolgung von Internetkriminalität generell dem Bund zuzuweisen.
Nachdem der Bundesrat im Dezember 2004 Vorschläge zur stärkeren Bekämpfung der Netzwerkkriminalität in die Vernehmlassung geschickt hatte, herrschte vorerst Funkstille. Die CVP hat in der Sommer- und Herbstsession 2007 mit insgesamt sieben Vorstössen den Druck auf den Bundesrat erhöht, endlich vorwärts zu machen.
Konvention nur ein erster Schritt Die Internetkriminalität boomt wie nie zuvor. Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit mit der Internetkriminalität mehr Geld Kriminellen zufliesst, als mit dem Drogenhandel. Der Kampf gegen die Internetkriminalität wird die Schweiz und die Staatengemeinschaft in Zukunft stark beschäftigen. Die Ratifizierung der Cybercrime Konvention ist der erste richtige Schritt dazu. Aufgrund der Grenzenlosigkeit des Internets kann ein effizienter Kampf gegen die Internetkriminalität nur global geschehen. Alle Staaten müssen strenge Gesetze erlassen und diese konsequent durchsetzen.
Gesetzliche Konkretisierung Seit der Einreichung der Motion Pfisterer im Jahr 2000, die Gesetze gegen die Netzwerkkriminalität forderte, wurde das bestehende Recht – insbesondere das Medienrecht – aufgrund diverser Gerichtsurteile konkretisiert. Eine ganze Reihe von offenen Punkten, konnte so inzwischen gelöst werden. Insofern ist die Einschätzung des Bundesrates zu prüfen, ob sich gesetzliche Massnahmen aufdrängen. Die gleiche Überlegung gilt für den zivilrechtlichen Rahmen des Internets. Die CVP hat einen intensiven Kontakt mit der ICT-Branche und wird eruieren, wie weit Handlungsbedarf besteht. Sollte allenfalls die heutige Gerichtspraxis gesetzlich konkretisiert werden, damit die Rechtssicherheit erhöht und die gerichtlichen Entscheide generell gekürzt werden könnten?
Kompetenz des Bundes Die Absage des Bundesrates, die Kompetenz zur Strafverfolgung der Internetkriminalität grundsätzlich dem Bund zu übertragen, ist schlicht unverständlich. Die heutige Lösung befriedigt nicht, weil bei den Kantonen immer wieder Fälle aus Kapazitätsgründen liegen bleiben. Die CVP wird sich darum bemühen, dass die entsprechende Motion im Nationalrat angenommen wird.
Kontakt: Ida Glanzmann-Hunkeler
|
|
 |
| Volltextsuche |
 |
|
|
| Hotlinks |
 |
|
|
|
|
|
|
|