Der Parteivorstand der CVP Schweiz hat in Luzern die Abstimmungsparolen gefasst. CVP Schweiz
JA zur neuen Verfassungsbestimmung über die Forschung am Menschen
NEIN zur Tierschutzanwalt-Initiative
JA zur neuen Verfassungsbestimmung über die Forschung am Menschen
Der Vorstand der CVP Schweiz befürwortet die neue Verfassungsbestimmung über die Forschung am Menschen einstimmig . Die Bestimmung schafft in der heute lückenhaften, uneinheitlichen und unübersichtlichen Gesetzgebung eine wichtige Grundlage für gesamtschweizerisch einheitliche Regeln. Sie berücksichtigt ein zentrales Anliegen der CVP: Wahrung von Würde und Persönlichkeit des Menschen ohne die Forschungsfreiheit unnötig zu beschränken. Die CVP ist überzeugt, dass die Wissenschaft von klaren, transparenten ethischen Leitplanken im Bereich der Forschung am Menschen profitiert. Der Forschungsplatz Schweiz wird gestärkt.
NEIN zur Tierschutzanwalt-Initiative
Der Tierschutz ist der CVP Schweiz wichtig. Der Parteivorstand erachtet die Tierschutzanwalt-Initiative jedoch als überflüssig und lehnt sie mit 55 zu 2 Stimmen ab. Dank dem neuen Tierschutzgesetz sind die Behörden bereits heute verpflichtet, bei strafbaren vorsätzlichen Verstössen Anzeige zu erstatten. Ebenfalls bereits heute ermöglicht es die neue Strafprozessordnung den Kantonen, Tierschutzanwälte einzusetzen. Es ist deshalb unnötig, in die Hoheit der Kantone einzugreifen. Es gilt jedoch, den Vollzug des Tierschutzgesetzes sowie denjenigen der neuen Strafprozessordnung im Auge zu behalten.
Die JA Parole zur Anpassung des BVG Umwandlungssatzes hat die Delegiertenversammlung der CVP Schweiz bereits am 20. Juni 2009 ohne Gegenstimme gefasst (205:0, 6 Enthaltungen).