5-Punkte-Programm zur Stärkung von Arbeitsplätzen, KMU, Exportwirtschaft und Kaufkraft
Motion Fraktion CVP-EVP-glp
Wir laden den Bundesrat ein, folgende Massnahmen zu prüfen, umzusetzen und wo nötig die entsprechenden Erlassentwürfe vorzulegen.
1) Arbeitsmarkt
a. Die Kurzarbeitsentschädigung ist zur Überbrückung vorübergehender Bestellungseinbrüche konsequent einzusetzen. Die Bezugsdauer ist den Verhältnissen anzupassen. Ausfallzeiten sind für betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die Verwaltungsabläufe für die Umsetzung der Kurzarbeit (v.a. Auszahlung der Entschädigung) sind zu vereinfachen und beschleunigen. b. Die öffentlichen Investitionsvorhaben sind beschäftigungswirksam zu priorisieren und mit den Kantonen zu koordinieren. c. Die freigegebenen Arbeitsbeschaffungsreserven sind zu mobilisieren und die Unternehmen zu sensibilisieren. d. Die vom Bundesrat i.R. der ALV-Revision vorgeschlagene Beitragserhöhung ist mit der Konjunkturentwicklung abzustimmen bzw. bis 2012 hinauszuschieben.
2) KMU-Kredite
a. Das Bürgschaftswesen ist konsequent einzusetzen, v.a. um nicht mehr gewährte Lieferantenkredite bei KMU zu überbrücken. Damit die Bürgschaft auch Mittelbetrieben zur Verfügung steht, ist die Bürgschaftslimite zu erhöhen. b. Zur Sicherstellung des Interbankenverkehrs sind neue Garantiemodelle zu prüfen. c. Kantonalbanken sind wichtige regionale Kreditgeber für KMU. Die Kantone und ihre Instrumente sind daher in die konjunkturpolitischen Massnahmen einzubeziehen.
3) Wirtschaftsstandort
a. Die Produkte der Exportrisikoversicherung sind zu optimieren, um der veränderten Exportrisikolage Rechnung zu tragen. b. Die Mittel der Landeswerbung sind gezielt für die Standortpromotion (v.a. Exportwirtschaft) zu verwenden; z.B. sind die Mittel von Präsenz Schweiz primär für die Tourismuswerbung einzusetzen. 4) Zins- und Währungspolitik
a. Die Zinspolitik der SNB geht in die richtige Richtung. Sie ist zu unterstützen. b. Das Verhältnis CHF/Euro darf die Exportfähigkeit der Schweizer Unternehmen nicht untergraben. Die aktuelle Politik der SNB ist zu unterstützen.
5) Fiskalpolitik
a. Erste Priorität zur Stärkung der Kaufkraft hat die rasche Umsetzung der steuerlichen Entlastung der Familien. Die sofort umsetzbaren Änderungen müssen spätestens für die Steuerzahlung 2010 wirksam werden. Zudem ist die Umstellung auf einen Kindertarif unverzüglich an die Hand zu nehmen. b. Die Massnahmen für weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bei der Mehrwertsteuer sind auf den 1.1.2010 in Kraft zu setzen. c. Der raschere Ausgleich der kalten Progression muss für die Steuerzahlungen ab 2010 wirksam werden. d. Die Mehrwertsteuer ist befristet so zu senken, dass die notwendige Satzerhöhung für die IV-Zusatzfinanzierung kompensiert wird.